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   VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723   

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https://dejure.org/2016,792
VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723 (https://dejure.org/2016,792)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2016 - 10 C 15.723 (https://dejure.org/2016,792)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 10 C 15.723 (https://dejure.org/2016,792)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Nichtbestehens eines abgeleiteten freizügigkeitsrechtlichen Aufenthaltsrechts in Deutschland; Zustellung eines Bescheids durch öffentliche Bekanntmachung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 Sätze 3, 5 und Abs. 6 VwZVG, Art. 31 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB
    Verwaltungszustellungsrecht: Zustellungsvermerk bei öffentlicher Zustellung ist kein Wirksamkeitserfordernis | Öffentliche Zustellung; Zustellungsvermerk; Wirksamkeitserfordernis; Nachweisfunktion

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 Sätze 3, 5 und Abs. 6 VwZVG, Art. 31 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB
    Verwaltungszustellungsrecht: Zustellungsvermerk bei öffentlicher Zustellung ist kein Wirksamkeitserfordernis | Öffentliche Zustellung; Zustellungsvermerk; Wirksamkeitserfordernis; Nachweisfunktion

  • rewis.io

    Klage gegen die Feststellung des Nichtbestehens eines abgeleiteten freizügigkeitsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Prozesskostenhilfe)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Aussicht; auf Erfolg; Klagefrist; öffentliche Zustellung; Wiedereinsetzung; Klagebefugnis; Aufenthaltsrecht; Unionsbürger; doppelte Staatsangehörigkeit

  • rechtsportal.de

    Feststellung des Nichtbestehens eines abgeleiteten freizügigkeitsrechtlichen Aufenthaltsrechts in Deutschland; Zustellung eines Bescheids durch öffentliche Bekanntmachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Sätze 1 und 2 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 Sätze 3, 5 und Abs. 6 VwZVG, Art. 31 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB
    Verwaltungszustellungsrecht: Zustellungsvermerk bei öffentlicher Zustellung ist kein Wirksamkeitserfordernis | Öffentliche Zustellung; Zustellungsvermerk; Wirksamkeitserfordernis; Nachweisfunktion

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    Denn dieses Recht kann durch die Nichtanerkennung eines abgeleiteten freizügigkeitsrechtlichen Aufenthaltsrechts der Klägerin beeinträchtigt werden, weil der Kläger dadurch davon abgehalten werden könnte, von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch zu machen (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 54; U. v. 16.7.2015 - Singh, C-218/14 - juris Rn. 50; im Einzelnen s.u.).

    Sie begründet daher kein Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen in dem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit der Unionsbürger besitzt (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 37 ff.).

    21 Abs. 1 AEUV, nach dem jeder das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten, gewährt einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, der sich in Ausübung dieses Rechts, insbesondere als Arbeitnehmer (vgl. EuGH, U. v. 7.7.1992 - Singh, C-370/90, juris Rn. 21 und 25; U. v. 11.12.2007 - Eind, C-291/05 - juris Rn. 45), in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat, bei der Rückkehr des Unionsbürgers in den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 46 ff.).

    Denn ohne ein solches Aufenthaltsrecht für seine Familienangehörigen würde der Unionsbürger davon abgehalten, den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zu verlassen, um sein Aufenthaltsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, weil er nicht die Gewissheit hätte, mit seinen nahen Verwandten im Herkunftsstaat ein etwa durch Heirat oder Familienzusammenführung entwickeltes oder gefestigtes Familienleben fortzusetzen (vgl. EuGH, U. v. 11.12.2007 - Eind, C-291/05 - juris Rn. 36; U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 54).

    Erforderlich ist allerdings, dass der Aufenthalt im Aufnahmemitgliedstaat von solcher Dauer ist, dass der Unionsbürger dort ein Familienleben entwickeln oder festigen kann (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 51).

    Denn wäre die Anerkennung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts der Klägerin, wie dargelegt, aus Gründen der praktischen Wirksamkeit des Freizügigkeitsrechts des Klägers nach Art. 21 Abs. 1 AEUV geboten, weil dieses Recht sonst beeinträchtigt wäre (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 54; U. v. 16.7.2015 - Singh, C-218/14 - juris Rn. 50), so verletzte die Feststellung der Beklagten, dass ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht der Klägerin nicht besteht, den Kläger in seinem eigenen Recht auf Freizügigkeit im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nach Art. 21 Abs. 1 AEUV.

  • VGH Bayern, 19.09.2014 - 10 CS 14.1485

    Aufenthaltserlaubnis; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Frist zur

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    Schließlich war eine Klärung des Aufenthaltsorts der Klägerin auch nicht durch den Rechtsanwalt zu erwarten, der sie im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof vertreten hatte, das die Ablehnung ihres Eilantrags betraf, der sich gegen ihre Abschiebung aufgrund der Ablehnung ihres Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis richtete (10 CS 14.1485).

    Denn die Verfahren Au 1 K 14.816, Au 1 S 14.817 und 10 CS 14.1485, auf die sich die dem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht bezog, waren zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen.

    Die dagegen erhobene Beschwerde (10 CS 14.1485) hatte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 19. September 2014 verworfen.

    Auch an den Rechtsanwalt, der die Klägerin in den Verfahren Au 1 K 14.816, Au 1 S 14.817 und 10 CS 14.1485 vertreten hat, konnte eine Zustellung nicht erfolgen.

  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    21 Abs. 1 AEUV, nach dem jeder das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten, gewährt einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, der sich in Ausübung dieses Rechts, insbesondere als Arbeitnehmer (vgl. EuGH, U. v. 7.7.1992 - Singh, C-370/90, juris Rn. 21 und 25; U. v. 11.12.2007 - Eind, C-291/05 - juris Rn. 45), in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat, bei der Rückkehr des Unionsbürgers in den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 46 ff.).

    Denn ohne ein solches Aufenthaltsrecht für seine Familienangehörigen würde der Unionsbürger davon abgehalten, den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zu verlassen, um sein Aufenthaltsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, weil er nicht die Gewissheit hätte, mit seinen nahen Verwandten im Herkunftsstaat ein etwa durch Heirat oder Familienzusammenführung entwickeltes oder gefestigtes Familienleben fortzusetzen (vgl. EuGH, U. v. 11.12.2007 - Eind, C-291/05 - juris Rn. 36; U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 54).

  • BVerwG, 22.06.2011 - 1 C 11.10

    Visum; nationales Visum; Familiennachzug; Ehegattennachzug zu Deutschen;

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    Denn das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt nach § 1 FreizügG/EU nur die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen, nicht aber von Familienangehörigen deutscher Staatsangehöriger (vgl. BVerwG, U. v. 22.6.2011 - 1 C 11.10 - juris Rn. 7).

    Da die Beklagte die Feststellung des Nichtbestehens eines abgeleiteten freizügigkeitsrechtlichen Aufenthaltsrechts im Bescheid vom 29. Oktober 2014 der Sache nach allein auf die Verneinung dieser Frage gestützt hat, ist aber auch offen, ob diese Feststellung, die ihre Rechtsgrundlage allenfalls in einer entsprechenden Anwendung von § 5 Abs. 4 Satz 1 FreizügG/EU findet (vgl. BVerwG, U. v. 22.6.2011 - 1 C 11.10 - juris Rn. 9, wo offengelassen wird, ob das Freizügigkeitsgesetz entsprechend anwendbar ist), bereits deshalb rechtswidrig ist, weil sie als Ermessensentscheidung auf unzutreffenden Erwägungen beruht.

  • EuGH, 16.07.2015 - C-218/14

    Ein Drittstaatsangehöriger, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist, der in einem

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    Denn dieses Recht kann durch die Nichtanerkennung eines abgeleiteten freizügigkeitsrechtlichen Aufenthaltsrechts der Klägerin beeinträchtigt werden, weil der Kläger dadurch davon abgehalten werden könnte, von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch zu machen (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 54; U. v. 16.7.2015 - Singh, C-218/14 - juris Rn. 50; im Einzelnen s.u.).

    Denn wäre die Anerkennung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts der Klägerin, wie dargelegt, aus Gründen der praktischen Wirksamkeit des Freizügigkeitsrechts des Klägers nach Art. 21 Abs. 1 AEUV geboten, weil dieses Recht sonst beeinträchtigt wäre (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 54; U. v. 16.7.2015 - Singh, C-218/14 - juris Rn. 50), so verletzte die Feststellung der Beklagten, dass ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht der Klägerin nicht besteht, den Kläger in seinem eigenen Recht auf Freizügigkeit im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nach Art. 21 Abs. 1 AEUV.

  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zwar entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG und Art. 21 Abs. 1 AEUV auf einen Unionsbürger, der nie von seinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch gemacht, sondern sich stets in einem Mitgliedstaat aufgehalten hat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, und der sich im Übrigen im Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats befindet, grundsätzlich nicht anwendbar sind (vgl. EuGH, U. v. 5.5.2011 - McCarthy, C-434/09 - juris Rn. 57).
  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    21 Abs. 1 AEUV, nach dem jeder das Recht hat, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten, gewährt einem Drittstaatsangehörigen, der Familienangehöriger eines Unionsbürgers ist, der sich in Ausübung dieses Rechts, insbesondere als Arbeitnehmer (vgl. EuGH, U. v. 7.7.1992 - Singh, C-370/90, juris Rn. 21 und 25; U. v. 11.12.2007 - Eind, C-291/05 - juris Rn. 45), in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten hat, bei der Rückkehr des Unionsbürgers in den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht in diesem Mitgliedstaat (vgl. EuGH, U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 46 ff.).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893

    Unionsrechtlicher Aufenthaltsanspruch eines drittstaatsangehörigen Ehegatten

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    Nicht ausdrücklich geklärt ist aber, ob ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht des Familienangehörigen auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 1 AEUV in Betracht kommt, wenn der Unionsbürger, der die Staatsangehörigkeit von zwei Mitgliedstaaten besitzt, von seinem Freizügigkeitsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV dadurch Gebrauch gemacht hat, dass er sich für längere Zeit unter Beachtung der Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 2004/38/EG von einem dieser Mitgliedstaaten in den anderen begeben hat und anschließend zurückgekehrt ist (vgl. für ein abgeleitetes freizügigkeitsrechtliches Aufenthaltsrecht in solchen Fällen BayVGH, B. v. 9.8.2012 - 19 CE 11.1893 - juris Rn. 22 unter Hinweis auf EuGH, U. v. 2.10.2002 - Garcia Avello, C-148/02 - juris Rn. 25 ff.; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 1 FreizügG/EU Nr. 1.4; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2015, Rn. 7 zu § 1 FreizügG/EU).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95

    Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch -

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    Die öffentliche Zustellung ist daher als letztes Mittel der Bekanntgabe nur dann zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BVerwG, U. v. 18.4.1997 - 8 C 43.95 - juris Rn. 18 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2016 - 10 C 15.723
    Dies ist bereits dann anzunehmen, wenn eine Verletzung eigener subjektiver Rechte des Klägers nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, U. v. 23.3.1982 - 1 C 157/79 - juris Rn. 23; U. v. 10.7.2001 - 1 C 35/00 - juris Rn. 15 jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 100.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Klagefrist und Grundsatz von Treu und

  • BVerwG, 04.10.2002 - 5 C 47.01
  • VGH Bayern, 19.09.2017 - 10 C 17.1434

    Besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse - Rechtswidriger Aufenthalt im

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die öffentliche Zustellung als "letztes Mittel" der Bekanntgabe (nur) zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise - d.h. grundsätzlich auch durch Zustellung im Ausland (vgl. Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 14 VwZVG) - zu übermitteln (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 43.95 - NVwZ 1999, 178; BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 10 C 15.723 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 12.03.2019 - 10 ZB 18.2371

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Ausweisungsverfahren

    Denn unstreitig war zum maßgeblichen Zeitpunkt der Anordnung der öffentlichen Zustellung Anfang Mai 2017 (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 10 C 15.723 - juris Rn. 8, 14; B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1434 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 28.2.2018 - M 25 K 15.4886 - juris Rn. 21; Hasser/Kugele/ Thum/Tegethoff, Verwaltungsrecht in Bayern, Stand November 2018, Art. 15 Erl.

    Dass diese vom Kläger bevollmächtigt gewesen wäre, ihn gegenüber der Beklagten zu vertreten oder etwaige ihn betreffende Schreiben und Bescheide entgegenzunehmen, ist weder vom Kläger vorgetragen noch ergibt sich dies aus den Angaben der Tochter bei ihrer Zeugenvernehmung durch die Polizei noch befindet sich eine entsprechende Vollmacht in den Behördenakten (vgl. BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 10 C 15.723 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 26.01.2016 - 10 CS 16.64

    Freizügigkeitsrechtliches Aufenthaltsrecht

    Denn ohne ein solches Aufenthaltsrecht für seine Familienangehörigen würde der Unionsbürger davon abgehalten, den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, zu verlassen, um sein Aufenthaltsrecht nach Art. 21 Abs. 1 AEUV in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, weil er nicht die Gewissheit hätte, mit seinen nahen Verwandten im Herkunftsstaat ein etwa durch Heirat oder Familienzusammenführung entwickeltes oder gefestigtes Familienleben fortzusetzen (vgl. EuGH, U. v. 11.12.2007 - Eind, C-291/05 - juris Rn. 36; U. v. 12.3.2014 - O, C-456/12 - juris Rn. 54; BayVGH, B. v. 20.1.2016 - 10 C 15.723 - juris Rn. 43 f.).
  • VG Cottbus, 08.12.2017 - 4 L 646/17

    Asyl, Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung

    Die Fristversäumung geht darauf zurück, dass der Antragsteller seine Pflicht zur Mitteilung von Adressänderungen verletzt hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2016 -10 C 15.723-, juris; VG Berlin, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 6 L 383.17 A -, juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. Juni 2010 -5U 71/10, 5 W 14/10, juris) und er illegal in andere Länder Europas gereist ist.
  • VG München, 24.05.2017 - M 10 K 17.754

    Zu den Rechtsbehelfsmöglichkeiten nach öffentlicher Zustellung

    Die öffentliche Zustellung ist daher als letztes Mittel der Bekanntgabe nur dann zulässig, wenn alle Möglichkeiten erschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln (vgl. BVerwG, U.v. 18.4.1997 - 8 C 43.95 - juris Rn. 18 m.w.N.; BayVGH, B.v. 20.1.2016 - 10 C 15.723 - juris).
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